Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserinn, Wittib ... Entbieten allen ... dieses Unsers Erb-Herzoghtums Steyer ... [Unterstützung des gemeinen Trauen, und Glauben, in dem Land Steyer vorerst unterm 15ten Martii 1730. ein Vormerk-Amt mit dem Namen Land-Tafel ... sodann den 31. Octobris 1736. auch bey denen Landesfürstlichen Städten, und Märkten derley Vormerkungs-Gelegenheiten unter dem Namen Grundbuch für den dahin mit seinen immobilen Realitæten anhängigen Bürger-Stand eingeführte habe ... Gleichheit in der Verfassung deren deutschen Erblanden ... dergleichen Vormerk-Bücher unter dem Namen Grundbuch auch bey denen privat-Herrschaften des Erb-Herzogthums Steyer auf dem Land, und in denen ihnen unterthänigen Städten, und Märkten in Ansehung ihrer Grund-Obrigkeitlichen Anhängigkeiten errichten zu lassen ; ... Geben in ... Wien, den 19ten Monats-Tag Novembris 1768]