Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, in Ober- und Niederbajern auch der obern Pfalz Herzog, Pfalzgraf bey Rhein, des H. R. Reichs Erztruchseß, und Churfürst ... Entbiethen männiglich Unsern Gruß und Gnade zuvor. Demnach sich über den wahren Begriff der in Unserem Cod. Civ. P. 4. C. 7. §. 29. n. 9. enthaltener Stelle ein Zweifel erhoben hat, und um die Erläuterung desselben gebethen worden ist; so deklarieren und verordnen Wir hiermit gnädigst, daß wenn ein Leibgedinger stirbt und seine Verlassenschaft auf die Gand kommt ...